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PRIVATPILOT PPL(A)

WAS IST PPL(A)?

Die Privat Pilote Licence PPL(A) nach JAR-FCL berechtigt zum nichtgewerblichen Führen einmotoriger, kolbengetriebener Landflugzeuge bis 2000 kg nach Sichtflugregeln (VFR). Mit dieser Lizenz sind grenzüberschreitende Flüge und Flüge im Ausland möglich.

VORAUSSETZUNGEN

  • Mindestalter 16 Jahre für den Lernflugausweis und den ersten Alleinflug
  • Halter eines Lernflugausweis (wird vom BAZL ausgestellt)
  • 17 Jahre für den Erwerb des Privatpilotenausweises
  • Fliegerärztliche Tauglichkeit (Medical Class 2)
  • einwandfreier Leumund (Auszug aus Strafregister)
  • bestandene Radiotelefonie-Prüfung
  • 45 Flugstunden, davon mindestens 10 Stunden Alleinflug, wobei 5 Stunden „solo cross-country“ Flüge sein müssen. Maximal 5 Flugstunden Instrumentenflug- Basisausbildung können auf einem FNPT II gemacht werden.

AUSBILDUNG

Eine gute PPL-Ausbildung ist die beste Grundlage, um erfolgreicher Pilot zu werden – sei’s privat oder beruflich!

THEORIE

  1. Die Theorie umfasst die Fächer
  2. Atmosphäre
  3. Luftfahrtrecht
  4. Allgemeine Luftfahrtkenntnisse
  5. Flugleistungen und Flugplanung
  6. Menschliches Leistungsvermögen
  7. Meteorologie
  8. Navigation
  9. Betriebsverfahren
  10. Grundlagen des Fluges
  11. Radiotelefonie R/T

Die Theorieausbildung findet mit modernsten Lehrmitteln statt. Mit dem Distance Learning kann der Flugschüler über die Internet Plattform auf die umfassende Sammlung von Prüfungsfragen zurückgreifen – seine Performance messen uns sich laufend verbessern.

PRAXIS

Die Praxis umfasst mindestens 45 h, davon

  • 5 Flugstunden im Flugsimulator
  • 25 h mit Fluglehrer
  • 10 h überwachter Soloflug
  • 5 h Solo-Überlandflug mit mindestens einem Flug über 270 km und 2 Landungen

DAUER

In der Regel kann die praktische Ausbildung innerhalb 1 Jahr abgeschlossen werden. Die Ausbildung hängt vom Willen, den persönlichen Fähigkeiten sowie den zeitlichen Möglichkeiten des Flugschülers ab.

PRÜFUNGEN

theoretische Prüfung

schriftliche Prüfung unter Aufsicht des BAZL

Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn mindestens 75% der möglichen Punktzahl erreicht

Gesamtprüfung bestanden, wenn innerhalb von 12 Monaten alle Prüfungsteile bestanden

bestandene theoretische Prüfung hat 24 Monate Gültigkeit

praktische Prüfung

Prüfungsreife bestätigen durch Ausbildungsnachweise

Durchführung auf verwendetem Flugzeugmuster bzw. -klasse abgelegt

Gegliedert in 5 Abschnitten mit jeweils mehreren Übungen, die einzeln bestanden werden müssen. Einzelne Abschnitte können wiederholt werden. Die gesamte praktische Prüfung muss innerhalb von 6 Monaten abgelegt werden.

KOSTEN

Die Kosten betragen zwischen CHF 18'000 – 20’000. Diesen Kosten unterliegen Faktoren wie Vorbereitungen, Willen, Motivation, etc. des Flugschülers. Theoriematerial sowie Lizenz- und Prüfungsgebühren sind darin enthalten.

PERSPEKTIVEN

Der Halter einer PPL(A) ist berechtigt, einmotorige Flächenflugzeuge mit herkömmlichem Antrieb (Kolbenmotor), alleine als PIC (Pilot in Command), zu fliegen. Die Mitnahme von Passagieren ist nur unentgeltlich möglich, da diese Flüge ausschließlich zu privaten Zwecken durchgeführt werden dürfen.

Alle Flüge können nur unter Sichtflug-Wetterbedingungen am Tag durchgeführt werden. Durch den Erwerb einer Nacht–Sichtflug-Berechtigung (NVFR) kann der Halter einer PPL(A) diese Flüge auch bei Dunkelheit durchführen.

Nach dem Erwerb eines Class Ratings (CR) Multi Engine Piston (MEP), kann der Halter einer PPL(A) auch mehrmotorige Flächenflugzeuge als PIC steuern.

Die Erlangung eines Berufspilotenscheines ist Voraussetzung, um gewerbliche Flüge durchzuführen (siehe CPL(A)).

Möchte der Halter einer PPL(A) eine Instrumentenflug Lizenz (IR) erwerben, so ist eine eingetragene Nacht–Sichtflug–Berechtigung (NVFR) notwendig.

ANMELDUNG - WAS MUSS ICH TUN?

Rufen Sie bitte an unter +41 71 855 50 24 oder senden Sie ein Email an . Gerne empfehlen wir Ihnen ein individuelles Gespräch mit dem Schulleiter oder Chef Fluglehrer.

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